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Das Recht auf die eigene Meinung (3)

Die Autorin erhielt nach ihrer bereits publizierten Reaktion auf die PN der Berichtschreiberin noch eine weitere Nachricht von ihr. Diese wird im Folgenden wörtlich zitiert (1):

Schön, dass du dich in deiner arroganten Art über alles und jeden erheben kannst. Du must Gott sein! Darf ich dich anbeten?

Du attestierst mir also Kritikunfähigkeit. Wie kann man diese Krankheit heilen, Frau Neunmalklug? Werde ich jemals wieder glücklich werden? Bin ich nur noch ein Mensch 2.Klasse? Ich bin wertlos. Apropos, auch ich habe ungepflegte Nägel nach einem Gelnagel-Intermezzo mit unglücklichem Ausgang. Dein Kommentar zu dem Thema (2) ist wirklich köstlich. Selten so gut und so lange gelacht. Darf ich deine wohlgeformten, perfekten Nägel sehen? Darf ich nur einen kurzen Blick darauf werfen und mich in ihrer Aura suhlen? Darf ich ferner einen Strahl deiner Göttlichkeit und Perfektion erhaschen? Welch Glück, dass du unfehlbares Wesen mit mir kommunizierst! Ich muss demnach zu Höherem auserkoren sein. Ich bin eine Prophetin.

Weißt du, was? Wenn du eine wichtige Person in meinem Leben wärst, dürftest du mir n einem angemessenen Ton Tipps geben oder mich in Grund und Boden kritisieren. Denn ich wüsste, dass diese Kritik von Herzen kommt. Aber bei dir bezweifle ich ganz stark, dass es dir um einen verbesserungvorschlag geht. Dir geht es nur um dich. Du benötigst scheinbar meine Aufmerksamkeit, die dir ab jetzt nicht mehr zuteil wird.


Diese Reaktion wurde von der Autorin als überzogen und beleidigend empfunden - die Erklärungen der Autorin für ihre Meinung werden darin nicht aufgegriffen, sondern die Person der Autorin wird mehrmals persönlich angegriffen - unter anderem wird ihr Qualitätsanspruch an Beiträge als lächerlich dargestellt, sowie als das Streben nach Überhöhung und (ironisierter) Prefektion. Weiterhin werden der Autorin Meinungen in den Mund gelegt, die sich nachweislich in dieser Form nie geäußert hat - so hat die Autorin zu keiner Zeit die Berichtschreiberin als "wertlos" oder "Mensch 2. Klasse" tituliert (3).

Die Autorin entschloss sich demenstprechend die Kontaktaufnahme zu der Berichtschreiberin zu beenden und sich an die Administration zu wenden, mit der Bitte um Klärung des Konflikts.



(1) Der entsprechende Austausch ist von der Administratorin der Seite entfernt worden und kann deshalb nur sinngemäß wiedergegeben werden. Wörtliche Zitate stammen aus Sicherungskopien, die die Autorin des Blogs vorgenommen hatte, bevor die entsprechenden Beiträge gelöscht wurden. Gleiches gilt für Auszüge aus Persönlichen Nachrichten (PN), die ebenfalls von der Administratorin aus dem Postfach der Autorin gelöscht wurden.

(2) Die Berichtschreiberin bezieht sich an dieser Stelle auf einen anderen Kommentar, den die Autorin am 27.04.2010 unter dem Testbericht einer anderen Testerin hinterlassen hatte.

(3) An dieser Stelle sei nur halb ernsthaft Godwin's Law erwähnt, dass die Autorin in diesem Rahmen für passend hält, es jedoch nicht explizit ausführen möchte.